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Pharmakant
Gast





BeitragVerfasst am: 04. Jul 2025 11:05    Titel: Seiteneinsteiger Antworten mit Zitat

Servus,
ich habe folgende Fragen:

1. Worin besteht der unterschied zwischen einem "nicht verkehrsfähigem" und einem "verkehrsfähigem, aber nicht verschreibungsfähigem Betäubungsmittel"?
Beide dürfen nicht an Menschen verwendet werden. Mit beiden MUSS aber für forensisch-analytische Zwecke gearbeitet werden. Für alle Btm brauche ich eine Erlaubnis um damit zu arbeiten. Worin besteht nun der Unterschied?

2. Gilt JEDE biologisch aktive Substanz im Sinne des Arzneimittelgesetzes als Arzneimittel, wenn diese dem Zweck dient, verabreicht zu werden, um einen biologischen Effekt auszulösen? Also z.B. auch MDMA (was in keinem Land als Arzneimittel verwendet wird)?

Zur Info: ich arbeite als Seiteneinsteiger an einer Berufschule und mir wurden zwei Lernfelder aus dem Beruf Pharmakant aufs Auge gedrückt.
Nobby
Moderator


Anmeldungsdatum: 20.10.2014
Beiträge: 6781
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04. Jul 2025 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist weder ein pharmazeutisches noch ein juristisches Forum, daher gibt's hier keine Antworten.
Die Begriffe lassen sich aber leicht in Suchmaschinen finden..
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