Pharmakant Gast
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Verfasst am: 04. Jul 2025 11:05 Titel: Seiteneinsteiger |
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Servus,
ich habe folgende Fragen:
1. Worin besteht der unterschied zwischen einem "nicht verkehrsfähigem" und einem "verkehrsfähigem, aber nicht verschreibungsfähigem Betäubungsmittel"?
Beide dürfen nicht an Menschen verwendet werden. Mit beiden MUSS aber für forensisch-analytische Zwecke gearbeitet werden. Für alle Btm brauche ich eine Erlaubnis um damit zu arbeiten. Worin besteht nun der Unterschied?
2. Gilt JEDE biologisch aktive Substanz im Sinne des Arzneimittelgesetzes als Arzneimittel, wenn diese dem Zweck dient, verabreicht zu werden, um einen biologischen Effekt auszulösen? Also z.B. auch MDMA (was in keinem Land als Arzneimittel verwendet wird)?
Zur Info: ich arbeite als Seiteneinsteiger an einer Berufschule und mir wurden zwei Lernfelder aus dem Beruf Pharmakant aufs Auge gedrückt. |
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